Der Betreuungsverein informiert: Unterstützte Entscheidungsfindung - ein Weg zu selbstbestimmterem Leben?

Unterstützte Entscheidungsfindung – ein Weg zu selbstbestimmterem Leben?

Nach Artikel 12 Absatz 3 der UN Behindertenrechtskonvention sind Menschen mit Behinderungen in allen Belangen nichtbehinderten Menschen gleich zu stellen. Oftmals benötigen sie Unterstützung, um ihre Rechts- und Handlungsfähigkeit ausüben zu können. Konkret heißt das: Menschen mit Behinderungen und Personen, die eine rechtliche Betreuung benötigen, sollten die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben, Entscheidungen über ihr eigenes Leben zu treffen und ihr Leben gestalten können wie Menschen ohne Beein- trächtigungen.

Eines der wichtigsten Ziele der am 01.01.2023 in Kraft getretenen Betreuungsrechtsreform ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu stärken. Die Wünsche des betreuten Menschen sind nun der zentrale Maßstab.

Aufgabe der rechtlichen Betreuungsführung ist es demnach, die zu betreuenden Personen so zu unterstützen, dass diese ihre Entscheidungsfreiheit wahrnehmen können. Das Konzept der unterstützten Entscheidungsfindung zeigt Wege auf, wie rechtliche Betreuer*innen und Bevoll-mächtigte Selbstbestimmung und Teilhabe der betreuten Menschen durch Beratung und Begleitung erreichen können.

Alexander Engel, Referent für Betreuungswesen in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und Geschäftsführer des Fachverbandes diakonischer Betreuungsvereine und Vormund-schaftsvereine Rheinland-Westfalen-Lippe, wird darüber informieren, was man unter dem Begriff der unterstützten Entscheidungsfindung versteht und wie hierdurch die Selbstbe-stimmung von Menschen mit Betreuungserfahrungen gesteigert werden?

Anmeldung: Betreuungsverein der Diakonie im Westerwald e.V., Uwe Sauer, Tel 02663/9430-44

Ort:  27. April 2023, 18:00 Uhr - Ev. Gemeindehaus, Peterstorstr. 6, 56410 Montabaur

 

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